STRAFRECHT
Wir verteidigen Ihre Rechte engagiert und wirkungsvoll in großen und kleinen Verfahren. Das Strafrecht ist ein sehr breitgefächertes und schwieriges Rechtsgebiet. Neben dem österreichischen Recht spielen zudem das Europäische Recht und das Völkerrecht eine zentrale Rolle. Als Straftat versteht man im Sinne des Strafrechts grundsätzlich eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung, bei welcher vom Gesetzgeber eine Strafe vorgesehen ist. Als Beispiele aufzuführen sind hierbei Taten wie beispielsweise: Betrug, Beleidigung, Diebstahl, Nötigung, Sachbeschädigung, Unfallflucht, Hausfriedensbruch, Fahrlässigkeit, Erpressung oder Taten gegen Leib und Leben. Sollten sie als Täter beschuldigt sein oder auch ohne Ihr Verschulden einer strafrechtlich relevanten Tat verdächtigt werden, ist vor allem professionelle Hilfe von einem praxiserfahrenen Strafverteidiger gefragt. Ebenso wenn Sie bedroht werden oder bereits Opfer einer Straftat geworden sind und Ihnen daraus ein entweder finanzieller oder körperlicher Schaden entstanden ist, brauchen Sie einen erfahrenen Strafrechtsexperten, der Ihre Interessen als Geschädigter wahrnimmt und Ihnen zur Seite steht. Wir verteidigen Beschuldigte in allen Verfahrensstadien – egal ob schuldig oder unschuldig. Vertrauen sie sich uns an!
Auszug zu Leistungen im Rahmen des Strafrechts
- Rechtsberatung und Information über die Rechte als Opfer oder Täter in Strafsachen
- Vertretung Ihrer Rechte vor Polizei, sonstigen Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
- Wahrnehmung Ihrer Rechte im Ermittlungsverfahren und Erreichung von Einstellungen von Strafverfahren vor Beginn einer Hauptverhandlung.
- Vertretung Ihrer Rechte im Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht
- Wahrnehmung Ihrer Rechte in Untersuchungshaft oder in Haft
- Vertretung von Privatbeteiligten und Opferschutz, Erreichung von Schadenersatzzahlungen ohne gesonderte Einleitung von Zivilverfahren durch Anschluss des Opfers im Strafverfahren gegen den Täter
- Erstattung von Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft für Mandanten, die durch strafbare Handlungen beeinträchtigt wurden
- Ausarbeitung und Einbringung von Rechtsmitteln gegen Strafurteile, etwa Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
- Nach erfolgter Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe: Erreichung der Möglichkeit eines Haftaufschubes oder einer Fußfessel (elektronisch überwachter Hausarrest) anstatt Antritt der Strafhaft
br>